Referierende
  • Mami Mizutori
    Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für die Verringerung des Katastrophenrisikos und Vorsitzende des UN-Büros für Katastrophenvorsorge (UNDRR)
  • Armin Schuster
    Präsident
    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Dr. Bärbel Kofler
    Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
  • Christian Reuter
    Generalsekretär
    Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Dr. Irene Mihalic
    Innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
    Bündnis 90/Die Grünen
#FTKatV
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Workshop
26.10.2021 // 13:00

Wie kann die Versorgung der Bevölkerung, auch von kranken und pflegebedürftigen Menschen, in Krisen und Katastrophen längerfristig aufrechterhalten werden? (Deutsch)

Die diesjährigen Hochwasserlagen zeigen erneut, dass die längerfristige Versorgung einer größeren Anzahl von Menschen, insbesondere von Kranken oder Pflegebedürftigen, den Katastrophenschutz besonders herausfordert
Vergangene Schadensereignisse, wie z.B. die Hochwasserlagen 2013 und 2021, oder auch die Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der Katastrophenschutz noch nicht ausreichend eingestellt ist auf Menschen, die eine medizinisch- oder geriatrisch-pflegerische Versorgung benötigen. Bei notwendigen Evakuierungen von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sind beispielsweise keine generalisierten Konzepte für die Not-Unterbringung und Versorgung dieser Zielgruppen vorhanden. Eine abgestimmte Zusammenarbeit des Katastrophenschutzes mit Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegebereich sowie mit weiteren Akteuren auch aus der Zivilgesellschaft vor Ort im Sinne eines sozialraumorientierten Bevölkerungsschutzes ist kaum bis gar nicht vorhanden. Dies wäre jedoch für die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch in Krisen und Katastrophen essenziell. Hinzukommt, dass generell die Versorgung einer großen Anzahl von Menschen in Gebieten, in denen nur begrenzt geeignete Infrastruktur bereitsteht, regelmäßig eine besondere Herausforderung darstellt.
Der Workshop verfolgt das Ziel, Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft und Praxis für das Thema medizinisch und pflegerisch versorgter Menschen in Krisen und Katastrophen zu sensibilisieren. Zudem sollen Möglichkeiten diskutiert werden, in welcher Form Menschen in Krisen und Katastrophen medizinisch-pflegerisch versorgt werden können und was aus Sicht der Teilnehmenden hierfür erforderlich ist. Dabei steht insbesondere die Zusammenarbeit des Katastrophenschutzes mit Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegebereich im Fokus.

Marianne Schüsseler
Wissenschaftliche Referentin
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
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Marianne Schüsseler ist wissenschaftliche Referentin im Team Forschung im Bevölkerungsschutz im Deutschen Roten Kreuz Generalsekretariat. Seit 2020 forscht sie zu vulnerablen Gruppen in Krisen und Katastrophen, vor allem zu Menschen mit Pflege- oder medizinischem Unterstützungsbedarf sowie zur Resilienz von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, v.a. Krankenhäusern. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der Vernetzung sowie des sozialraumorientierten Bevölkerungsschutzes.
Heidi Oschmiansky
Wissenschaftliche Referentin
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
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Dr. Heidi Oschmiansky ist wissenschaftliche Referentin im Team Forschung im Bevölkerungsschutz im Deutschen Roten Kreuz Generalsekretariat. Seit 2016 forscht sie zu vulnerablen Gruppen in Krisen und Katastrophen, vor allem zu Menschen mit Pflegebedarf. Von 2013 bis 2016 war sie im Team Altenhilfe des Deutschen Roten Kreuzes Generalsekretariat als Referentin für Ausbildung und Qualität in der Altenhilfe tätig. Von 1997 bis 2006 hat sie am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB) in der Abteilung internationale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik gearbeitet. Sie hat zu Pflegearbeitsmärkten in Deutschland und Schweden im wohlfahrtsstaatlichen Wandel promoviert.
Annette Händlmeyer
Wissenschaftliche Referentin
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
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Annette Händlmeyer ist wissenschaftliche Referentin im Team Forschung im Bevölkerungsschutz im Deutschen Roten Kreuz Generalsekretariat. Seit 2016 forscht sie zu vulnerablen Gruppen in Krisen und Katastrophen, vor allem zu Menschen mit dem Bedarf an Unterstützung, Pflege und medizinischer Versorgung.  
Peter Windsheimer
Wissenschaftlicher Referent
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
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Peter Windsheimer ist wissenschaftlicher Referent im Team Forschung im Bevölkerungsschutz im Deutschen Roten Kreuz Generalsekretariat. Seit 2020 forscht er zu vulnerablen Gruppen in Krisen und Katastrophen und Faktoren die situationsspezifische Vulnerabilität begünstigen oder reduzieren. Zudem beschäftigt er sich auch vertieft mit Möglichkeiten der Stärkung der Resilienz von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur im Katastrophenfall, insbesondere von Krankenhäusern.
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Ergebnissicherung Workshop: „Aufrechterhaltung der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in Krisen und Katastrophen“ – Fachtagung Katastrophenvorsorge (26.10.21)


Für den Workshop “Aufrechterhaltung der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in Krisen und Katastrophen” wurden zunächst erste Einsatzerfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zusammengefasst, die demonstrieren, dass Einrichtungen der kritischen Gesundheitsinfrastruktur hochvulnerabel gegenüber Katastrophen sind. Im Anschluss wurden die Zwischenergebnisse aus dem Projekt RESIK (Resilienz und Evakuierungsplanung für Sozioökonomische Infrastrukturen im medico-sozialen Kontext) vorgestellt und diskutiert.
Das Projekt RESIK wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms gefördert und hat eine Laufzeit von drei Jahren (3/2020 – 02/2023). Neben dem Generalsekretariat des DRK sind der DRK Landesverband Nordrhein, die Katastrophenforschungsstelle (KFS) der Freien Universität Berlin, das Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen, die Stadt Krefeld als Modellregion und die Firma Dräger als Projektpartner in das Forschungsvorhaben involviert. Dem Projektszenario liegt die Annahme eines Jahrtausend-Winterhochwasser am Rhein (HQ1000) zu Grunde, in dessen Folge eine überregionale Betroffenheit von Gemeinden entlang des Flusses auftritt. Das Forschungsprojekt nimmt aufgrund der Flächenlage an, dass zu dem Zeitpunkt, wenn das Hochwasser Krefeld erreicht, eine Verlegung von Betroffenen in andere Krankenhäuser nicht mehr möglich ist.

Im Rahmen des Projektes ist die Entwicklung anwendungsorientierter Pilotleitlinien mit Empfehlung zur Gewährleistung einer effektiveren Zusammenarbeit der verschiedenen relevanten Akteure bei der Evakuierung und Sicherstellung einer dezentralen Versorgung von Krankenhauspatientinnen und –patienten im Katastrophenfall eines der zentralen Ziele des DRK.
Der Austausch mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Workshops lieferte zahlreiche Beiträge und Ansätze für das Forschungsvorhabendes DRK. Zum einem verdeutlichte die durchgeführte Mentimeter-Umfrage, dass die Anzahl der während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 evakuierten Krankenhäuser einerseits relativ gut eingeschätzt wurde (Mittelwert: 7.5, bei einer tatsächlichen Anzahl von 5). Nach Nennung der fünf evakuierten Krankenhäuser wurde die Anzahl der aus ihnen evakuierten Patientinnen und Patienten aber von 65% der Teilnehmenden unterschätzt. Das zeigt, dass es nach wie vor die Tendenz gibt, das Ausmaß der mit einer Krankenhausevakuierung verbundenen Herausforderungen zu unterschätzen.
Zum anderen liefert ein von den Teilnehmenden ausgefülltes Padlet Anmerkungen, Ideen und Vorschläge zu für das Forschungsvorhaben relevanten Akteuren und Aufgaben. Hinsichtlich des Aufbaus einer dezentralen Unterkunft wurde beispielsweise die Einbindung von Anbietern von Pflegedienstleistungen und lokalen Gesundheitsämtern von mehreren Teilnehmenden vorgeschlagen. Auch wurde angeführt, dass ungebundene Helfer und Helferinnen, insbesondere wenn diese bereits vorab relevante Qualifikationen vermittelt bekommen haben, sowie Angehörige und Bekannte von Betroffenen in die Evakuierungsmaßnahmen und den Aufbau und Betrieb der dezentralen Unterbringung eingebunden werden könnten. Um den Transport von Betroffenen zu ermöglichen, wurde zudem auch die Einbindung von Taxiunternehmen und Fahrdiensten sowie die aktive Einbindung von Betreibergesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs angeregt. Diese wurden speziell als zentrale Akteure für die Bewältigung der häufig als herausfordernd bezeichneten Aufgabe des Patiententransports genannt. Zudem wurde die Versorgung der Betroffenen mit Verbrauchsgütern und funktionierender Infrastruktur sowie die anschließende Abfallentsorgung mehrfach als zentrale Aufgabenfelder angeführt. Auch wurde der Aufbau einer gut funktionierenden Führungsstruktur, die Sicherstellung ausreichender Personalressourcen, insbesondere zur pflegerischen Versorgung, und die Bereitstellung einer psychosozialen Betreuung große Bedeutung zugesprochen. Mehrmals wurde zudem die Betreuung von Pflege(fach)personen und ihrer Angehörigen als Vorschlag genannt.

Projekt AuPiK – Aufrechterhaltung der ambulanten Pflegeinfrastrukturen in Krisen und Katastrophen

In dem Workshop „Aufrechterhaltung der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen in Krisen und Katastrophen“ wurden anschließend Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes AuPiK (Aufrechterhaltung der ambulanten Pflegeinfrastruktur in Krisensituationen) vor- und zur Diskussion gestellt. Das dreijährige Projekt wird bis Februar 2023 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms gefördert und vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Universität Tübingen gemeinsam mit dem Deutschen Rotes Kreuz e.V. – Generalsekretariat, dem Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin und dem Vincentz Network durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit der Frage, wie ambulante Pflegeinfrastrukturen in Krisen- und Katastrophensituationen für die Versorgung von häuslich gepflegten Menschen durch den Katastrophenschutz entweder aufrechterhalten oder wie die Versorgung in einem Betreuungsplatz bedarfsgerecht gestaltet werden kann. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Pflegebedürftige im Katastrophenschutz bisher immer noch kaum mitgedacht werden und dass Pflegedienste bisher auf Katastrophen meist nicht ausreichend vorbereitet sind. So wurden beispielsweise Pflegebedürftige, auch im Hochwasser 2021 wie schon in früheren Schadensereignissen, in Notunterkünften bzw. Betreuungsplätzen auf für Pflegebedürftige gänzlich ungeeigneten Feldbetten zum Teil für mehrere Tage untergebracht, und es standen kaum Pflegefachpersonen für die pflegerische Versorgung zur Verfügung. Zudem zeigt sich in Großschadenslagen immer wieder, dass es – auch infolge der Datenschutzregelungen - ein großes Informationsdefizit auf Seiten des Katastrophenschutzes gibt, wo Pflegebedürftige wohnen und welchen pflegerischen-medizinischen Bedarf sie haben.

Neben dem Hinweis auf das Informationsdefizit stellt sich auch die Frage, wer die pflegerische Versorgung in der Katastrophe leisten kann, ob nun in der Häuslichkeit der betroffenen Pflegebedürftigen oder in einer Notunterkunft bzw. einem Betreuungsplatz. Ehrenamtliche Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes können und sollen keine fachpflegerischen Aufgaben leisten. Aber sie könnten die Pflegekräfte unterstützen, indem sie beispielsweise sozialbetreuerische Aufgabe übernehmen, wie ältere oder demenzerkrankte Menschen beruhigen, oder in dem sie den Pflegekräften Material anreichen oder fehlendes Material organisieren. Unterstützende Tätigkeiten seien immer wichtig, gerade weil Pflegekräften im Notfall die Zeit für entsprechende Betreuungsaufgaben fehlen oder weil sie in einer Notunterkunft keine Kenntnisse über den Materialbestand haben. Mit Blick auf die Pflegekräfte sei es wichtig, dass bereits in der Ausbildung der angehenden Pflegefachkräfte das Bewusstsein für mögliche Großschadenslagen und Katastrophen geschaffen wird. Ein Teilnehmer des Workshops wies darauf hin, dass dies schon teilweise so sei. (Die empirischen Erhebungen in dem Forschungsprojekt zeigen jedoch, dass dies eher die Ausnahme sein dürfte). Außerdem müsse der ganze Bereich der Pflege sensibilisiert werden für das Thema Katastrophenvorsorge. Dafür bräuchte es einen gesetzlichen Auftrag, eine stärkere Vernetzung sowie eine praktizierte Zusammenarbeit des Bereiches Katastrophenschutz und Pflege, wie z.B. regelmäßige Treffen oder gemeinsame Übungen.

Auch die Ausbildungen der Einsatzkräfte aus dem Katastrophenschutz sollten überdacht und angepasst werden, da sie derzeit nicht auf den Umgang mit Pflegebedürftigen vorbereiten. Zudem mangelt es im Katastrophenschutz an entsprechendem pflegerelevantem Material, insbesondere mit Blick auf die Unterbringung von Pflegebedürftigen in Betreuungsplätzen (z.B. an Pflegebetten). Insbesondere ist jedoch für die pflegerische Versorgung von betroffenen Pflegebedürftigen die strukturierte, geplante Zusammenarbeit bzw. Vernetzung des Katastrophenschutzes mit Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen schon im Alltag äußerst wichtig. Aber auch eine frühzeitige Vernetzung des Katastrophenschutzes mit weiteren Akteuren oder Diensten vor Ort, die im Alltag für die Versorgung von häuslich gepflegten Menschen relevant sind, ist für den Schadensfall bedeutsam. So könnten zum Beispiel Menübringdienste, Apotheken oder Sanitätsfachhandel auch dazu beitragen, dass die Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit oder in einem Betreuungsplatz besser unterstützt wird. Besonders eine Vernetzung mit dem Medizinischen Dienst könnte sehr hilfreich sein, da dort zahlreiche ehemaligen Pflegefachkräfte tätig sind, die gegebenenfalls im Großschadensfall bei der pflegerischen Versorgung mithelfen könnten. Eine solche Vernetzung im Sinne eines sozialraumorientierten Bevölkerungsschutzes sollte die lokalen Bedarfe wie auch die Potentiale berücksichtigen und müsste bereits vor Eintritt eines Schadensereignisses erfolgen.

Die Teilnehmenden wurden per Padlet gefragt, wer die Initiative zur Vernetzung ergreifen sollte. Hier wurde angeregt, dass die untere Katastrophenschutz-Behörde dies leisten sollte. Der Bund sei übergeordnet mit Kompetenzübertragung an die Kommunen einzubeziehen und die für den Katastrophenschutz zuständigen Strukturen (Länder, Regierungspräsidien, Landkreise) sollten dies in ihren Konzepten berücksichtigen. Es sollten auch Akteure aus dem Pflegebereich einbezogen werden: zum einen entsprechend geschulte bzw. weitergebildete Pflegefachkräfte, die als Krisenmager*innen aktiv werden könnten, zum anderen disaster nurses, also Krankenpfleger*innen in der Katastrophenhilfe. Entsprechend würden für die Pflegefachkräfte geeignete Bildungsmaßnahmen benötigt sowie die Einrichtung bzw. die Einbeziehung von Pflegekammern. Auch müsse ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Herausforderungen einer Versorgung von Pflegebedürftigen in Katastrophen geschaffen werden.

Insgesamt gab es auch von Seiten der Teilnehmenden des Workshops vermehrt den Hinweis, dass es auf vielen Ebenen eine entsprechende Ausbildung bzw. Anpassung geben sollte. Teilnehmende berichten zudem, dass sie beispielsweise beim Hochwasser 2021 erlebt haben, dass Spontanhelferinnen und -helfer aus dem Pflegebereich im Ahrtal bereit waren zu helfen, aber dass die Koordination gefehlt hat. Auf die Frage an die Teilnehmenden, wer in einer Notunterkunft bzw. einem Betreuungsplatz bei der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen mithelfen könnte, wurden folgende Personengruppen genannt: Personal aus dem Rettungsdienst, Spontanhelfer, Schwesternhelferinnen, Pflegeschüler*innen, Pflegeassistent*innen, Notfallseelsorger, geschulte, pflegende Angehörige, Ärzte, die eine Pflegeausbildung absolviert haben, Mitglieder des Betreuungsdienstes von Hilfsorganisationen (unter Anleitung) sowie Pflegefachkräfte aus nicht betroffenen Regionen (auf freiwilliger Basis).

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.drk-forschung.de, www.aupik.de und www.resik.de

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